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   BVerwG, 29.03.1966 - I C 27.65   

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https://dejure.org/1966,410
BVerwG, 29.03.1966 - I C 27.65 (https://dejure.org/1966,410)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1966 - I C 27.65 (https://dejure.org/1966,410)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1966 - I C 27.65 (https://dejure.org/1966,410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 24, 34
  • MDR 1966, 612
  • DVBl 1966, 443
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit,

    Diese Regelung enthält einen für den ganzen Sachbereich der Gewerbeordnung geltenden Grundsatz und findet bei Änderungen der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist (vgl. BVerwGE 24, 34 (36) [BVerwG 29.03.1966 - I C 27/65]).
  • VG Augsburg, 04.06.2012 - Au 5 K 11.864

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH

    Eine Tatsache, die im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO die Unzuverlässigkeit des Vertretungsberechtigten dartut, ist aber nicht das Strafurteil selbst, sondern das Verhalten, das zu der Verurteilung geführt hat (BVerwG vom 29.3.1966 Az: I C 27.65).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Nicht die Strafurteile oder die Polizeiverfügungen, sondern das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zu ihnen geführt hat oder sich an die behördliche Verfügung anschließt, kann die Gewerbeuntersagung erfordern (vgl. BVerwGE 24, 34 ).
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